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Teilrevision der Wohnraumförderungsgesetzgebung im Kanton Zug

18. August 2008

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat hat am 29. April 2008 in 1. Lesung eine Teilrevision der Zugerischen Wohnraumförderungsgesetzgebung beschlossen. Dazu führt die Volkswirtschaftsdirektion im Auftrag des Regierungsrats eine Vernehmlassung durch, bevor die Vorlage vom Regierungsrat definitiv verabschiedet wird. Bei der Vorlage handelt es sich um:

  • eine Teilrevision des Wohnraumförderungsgesetzes;
  • einen Kantonsratsbeschluss betreffend Schaffung einer Stiftung;
  • einen Finanzierungsbeschluss des Kantonsrats.


Sie erhalten diese drei Vorlagen samt erläuterndem Bericht und einer Synopse zur Stellungnahme. Wir bitten Sie, uns diese schriftlich bis 18. August 2008 an folgende Adresse zu senden:

Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug
Dr. Gianni Bomio, Generalsekretär
Aabachstrasse 5
Postfach 857
6301 Zug

Für Fragen stehen Ihnen Kurt Landis, Leiter Amt für Wohnungswesen, Tel. 041 728 37 46 und Dr. Gianni Bomio, Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion unter Tel. 041 728 55 02 gerne zur Verfügung.

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