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Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. März 2013 haben Sie die Kantonsregierungen im Auftrag des Bundesrates mit Frist bis zum 30. Juni 2013 eingeladen, zum Vorentwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (nachfolgend: VE BPR) Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit nach und stellen folgende

Anträge

 1.       Es seien Art. 62 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Satz sowie Art. 70 Abs. 2 VE BPR zu streichen. Es sei die Regelung der Fristen für die Zustellung der Unterschriftenlisten zur Stimmrechtsbescheinigung durch die Referendums- bzw. Initiativkomitees sowie für die Rücksendung der Stimmrechtsbescheinigungen durch die zuständigen Amtsstellen entsprechend unseren Ausführungen in der Begründung nochmals zu überprüfen.

 2.       Art. 85 Abs. 1 VE BPR sei nochmals zu überprüfen.

 Begründung siehe Download.

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