Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 11. Januar 2017 ersuchten Sie die Kantonsregierungen in oben genannter Angelegenheit um Vernehmlassung bis zum 12. April 2017. Gerne nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme wahr und äussern uns wie folgt:
Anträge
1. Der vorgesehene Artikel 22 Absatz 7 WPEG über die Kontrolle durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan ist ersatzlos zu streichen.
2. Im WPEG muss zwingend eine Regelung oder mindestens eine Übergangsregelung geschaffen werden, damit die Schutzdienstpflichtigen bis zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht für alle geleisteten Diensttage im Zivilschutz Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe an den Wehrpflichtersatz haben/erheben können.
3. Die verwendete Terminologie ist an die Bundesverfassung (BV) sowie die gültigen Gesetze anzupassen.
4. Die Bezugsprovision ist von heute 20 Prozent auf neu 25 Prozent anzuheben.
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 11.04.2017 |