Navigieren auf Kanton Zug

Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB) betreffend Stiftungsaufsicht

27. September 2018

Die Aufsicht über Stiftungen, die gemäss ihrer Bestimmung einer Einwohner- oder Bürgergemeinde angehören, wurde bis anhin durch den Gemeinde- bzw. den Bürgerrat ausgeübt. Dies möchte die Zuger Regierung ändern. Künftig sollen diese Stiftungen – genauso wie die übrigen Stiftungen im Kanton seit dem 1. Januar 2006 – von der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) beaufsichtigt werden. Hierbei handelt es sich um eine öffentlichrechtliche Anstalt der Konkordatskantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Die ZBSA hat die nötigen personellen Ressourcen und verfügt über das betriebswirtschaftliche und juristische Knowhow, damit eine professionelle Stiftungsaufsicht gewährleistet ist. Im ganzen Kanton sind von dieser Änderung, die eine Gesetzesrevision bedingt, rund siebzehn Stiftungen betroffen.

Direktion des Innern/Direktionssekretariat

Direktlink zur Kantonsratsvorlage im Kantonsratstool: www.zg.ch/krv

Kontakt:

Direktion des Innern

Felix Grämiger

Neugasse 2

6301 Zug

Tel.: 041 728 37 02

E-Mail:

 

Downloads

Downloads
Typ Titel Bearbeitet
Bericht und Antrag des Regierungsrates 28.06.2018
Liste der Vernehmlassungsadressaten 28.06.2018
Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten 28.06.2018
Synopse 28.06.2018

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch