Navigieren auf Kanton Zug

Teilrevision des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)

30. November 2015

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, die Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Das Finanzhaushaltgesetz wurde vor neun Jahren total revidiert und hat sich bewährt. Jetzt muss es in Teilbereichen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Es geht dabei unter anderem um die Umsetzung der HRM2-Empfehlungen, um die Einführung einer Schuldenbremse und um eine Anpassung der Abschreibungssätze. Da es sich um eine Teilrevision handelt, bleibt die Struktur des Gesetzes gleich. Um die Auslegung in der Praxis zu verbessern und das Gesetz schlank zu halten, erlässt der Regierungsrat eine Vollzugsverordnung mit Ausführungsbestimmungen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende November 2015.

Finanzdirektion/Direktionssekretariat

Kontakt
Finanzdirektion
Marc Strasser
Baarerstrasse 53, 6300 Zug
Tel.: 041 728 36 03
E-Mail: info.fd@zg.ch

 

Downloads

Downloads
Typ Titel Bearbeitet
Begleitschreiben zur Vernehmlassung 28.08.2015
Bericht und Antrag des Regierungsrates 28.08.2015
Liste der Vernehmlassungsadressen 28.08.2015
Synopse 28.08.2015

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch