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Teilrevision des Gewässerschutzgesetzes

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Direktor Oberle
Sehr geehrte Damen und Herren

Bezugnehmend auf ein Schreiben des Präsidenten der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-S, Didier Berberat, vom 2. April 2012 äussern wir uns zum Vorentwurf für eine Änderung bzw. Erweiterung von Art. 37 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) mit dem

Antrag,

Art. 37 Abs. 1 Bst. bbis (neu) sei vom Bezug auf Deponien zu lösen, statt dessen auf Bauten und Anlagen für die im öffentlichen Interesse liegende Infrastruktur zu beziehen und gleichzeitig mit der Voraussetzung zu verbinden, dass Verbauung und Korrektion des Fliessgewässers die Qualität der Ökomorphologie dieses Gewässers wahren.

Begründung siehe Download.

 

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