Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes
Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes - Vernehmlassungsverfahren eröffnet
Auf Bundesebene stehen die Zeichen gut, dass die Energiepolitik einen grossen Schritt vorankommt. Die Kantone werden verfassungsmässig weiterhin für den Gebäudebereich zuständig sein. Im Kanton Zug mit seiner regen Neubautätigkeit sind technische Fortschritte unverkennbar. Förderbeiträge machen die Erneuerung älterer Häuser attraktiv. Bei alledem spielt der Klimaschutz eine besondere Rolle. Der Kantonsrat will mit einer erheblich erklärten Motion klare Regeln aufstellen. Ab 2030 sollen in Neubauten keine fossilen Energieträger mehr zulässig sein, also kein Heizöl und kein Erdgas. Der Regierungsrat schlägt nun eine Teilrevision des Energiegesetzes vor, um das Motionsanliegen zu erfüllen. Er will es jedoch mit einem Zwischenschritt verbinden. Der Kantonsrat soll frühestens Anfang 2019 darüber beschliessen, ob auch Erdgas ab 2030 für Gebäudeheizungen verboten sein soll.
Die Teilrevision schafft Gelegenheit, weitere, die Befugnisse des Regierungsrates betreffende Regelungen zu präzisieren.
Kontakt:
Baudirektion, Energiefachstelle
Dr. Max Gisler
041 728 53 11
079 603 93 50
max.gisler@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Energiegesetz, Änderung; Fassung gemäss 1. Lesung vom 4. September 2012 | Dokument | |
Energiegesetz; Bericht und Antrag des Regierungsrates | Dokument | |
Schreiben Einladung zur Vernehmlassung | Dokument | |
Synoptische Darstellung der Änderung und des heutigen Gesetzestextes | Dokument |