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Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Kantone zur Stellungnahme zur Teilrevision des Obligationenrechts eingeladen.

Wir stellen folgende Anträge:

1. Auf die Änderung von Art. 336a Abs. 2 i.V.m. Art. 337c Abs. 3 OR sei zu verzichten.
2. Auf die Änderung von Art. 336 Abs. 2 Bst. b sei zu verzichten.

 

Begründungen siehe Download.

 

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