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Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)

Anwort an das Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2008 hat uns das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD um eine Stellungnahme zur oben erwähnten Vorlage gebeten.

Wir können Ihnen mitteilen, dass wir mit der vorgeschlagenen Revision einverstanden sind.

Einzig auf Folgendes möchten wir hinweisen:
Im erläuternden Bericht wird ausgeführt, dass in der Bundesverwaltung die Meldepflicht und der allfällige Anspruch auf Wiederanstellung bei ungerechtfertigter Entlassung Gegenstand einer speziellen Regelung im revidierten Bundespersonalgesetz (BPG) sein soll. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass gemäss der Revisionsvorlage, welche sich bis zum 5. Januar 2009 bei den Kantonen in der Vernehmlassung befand, der Art. 14 (Weiterbeschäftigungspflicht bei Nichtigkeit der Kündigung) aufgehoben werden soll. Dies steht im Widerspruch zu den Ausführungen im vorliegenden erläuternden Bericht. Ebenfalls sind keine Ergänzungen bezüglich Meldepflicht in die Revisionsvorlage des BPG eingeflossen.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.

Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug
Unterschriften  
Peter Hegglin
Landammann
Tino Jorio
Landschreiber

 

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Typ Titel Dokumentart
Teilrevision des Obligationenrechts Dokument

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