Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. Mai 2012 haben Sie uns um unsere Stellungnahme zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) gebeten. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen und stellen folgende
Anträge:
1. Es soll eine geräteunabhängige Abgabe eingeführt werden. Dabei soll die Abgabe pro Haushalt erfolgen.
2. Die Abgabe bei Unternehmen soll nicht durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV) erhoben werden. Die Erhebungsstelle hat die Abgabe bei den Unternehmen aufgrund der Angaben der ESTV zu erheben. Am Verzicht auf die Erhebung der Abgabe über die direkte Bundessteuer ist festzuhalten.
3. Die Gemeinden und Kantone sind sowohl für die spezifischen Investitionen für die Anpassung ihrer Informatiksysteme im Bereich der Einwohnerregister als auch für den zusätzlichen administrativen Aufwand von der Erhebungsstelle aus dem Ertrag der Abgabe finanziell zu entschädigen.
4. Zu Art. 69c Abs. 5: Die systematische Verwendung der Versichertennummer ist für die vorgesehenen Zwecke nicht notwendig bzw. nicht verhältnismässig und ist deshalb unzulässig. Auf deren Verwendung durch die Erhebungsstelle ist zu verzichten.
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |