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Teilrevision des Sozialhilfegesetzes SHG (BGS 861.4)

3. Februar 2022

Die Zuger Regierung hat die Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) in erster Lesung verabschiedet. Drei Elemente stehen im Zentrum. Die Ausdehnung der Mitwirkungspflicht bei hilfesuchenden Personen und die Einführung des Datenaustausches zwischen kantonalen und kommunalen Stellen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um bei begründetem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchführen zu können.
Direktion des Innern/Direktionssekretariat

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Direktion des Innern
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Neugasse 2, 6300 Zug
Tel.: 041 728 38 31
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