Teilrevision des Sozialhilfegesetzes SHG (BGS 861.4)
3. Februar 2022
Die Zuger Regierung hat die Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) in erster Lesung verabschiedet. Drei Elemente stehen im Zentrum. Die Ausdehnung der Mitwirkungspflicht bei hilfesuchenden Personen und die Einführung des Datenaustausches zwischen kantonalen und kommunalen Stellen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um bei begründetem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchführen zu können.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bericht und Antrag des Regierungsrats | 26.10.2021 | |
Entwurf Antrag betreffend Teilrevision Verordnung (nicht verabschiedet) | 26.10.2021 | |
Entwurf Verordnungstext (nicht verabschiedet) | 26.10.2021 | |
Gesetzestext Vernehmlassungsvorlage | 26.10.2021 | |
Liste der Vernehmlassungsadressaten | 26.10.2021 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 26.10.2021 |