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Teilrevision Kantonsverfassung sowie Wahl- und Abstimmungsgesetz

3. Januar 2012

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern beauftragt, den Entwurf über die Teilrevision der Kantonsverfassung sowie über die Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die gemäss im Verteiler des Einladungsschreibens bezeichneten Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind eingeladen, bis zum 3. Januar 2012 hierzu Stellung zu nehmen.

Direktion des Innern / Direktionssekretariat
 

Kontakt:

Direktion des Innern
Peter Giss, Direktionssekretariat
Neugasse 2, Postfach 146, 6301 Zug
Tel.: 041 728 37 02
E-Mail: peter.giss@zg.ch
 

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