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Teilrevision Raumplanungsgesetz (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative)

Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 21. Mai 2021 hat uns die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) eingeladen, zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2. Etappe [RPG 2] mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative) Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit und äussern uns dazu wie folgt:

Haltung zur 2. Etappe mit Gegenvorschlag
Die Bestrebungen der UREK-S, die Teilrevision des RPG 2 zu vereinfachen und die Komplexität der angestrebten Massnahmen zu reduzieren, werden von unserer Seite sehr begrüsst. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf weist viele neue Elemente auf. Das Stabilisierungsziel zum Bauen ausserhalb der Bauzonen ist eines davon. Die Bestrebungen, die Anzahl Gebäude und die Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet zu stabilisieren, erachten wir als sehr wichtiges und richtiges Kernanliegen, um den Trennungsgrundsatz zu stärken. Die Absicht, mit dieser Neuausrichtung die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative auszugestalten, unterstützen wir.

Die gemeinsame Stellungnahme der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) zur Teilrevision der RPG 2 liegt uns seit Ende Juli 2021 im Entwurf vor. Die darin formulierten Anträge werden grundsätzlich unterstützt.

Details siehe Download.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 13.09.2021

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