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Teilrevision Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD hat uns mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 eingeladen, zur obgenannten Vorlage Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach.

Wir haben die uns zugestellten Unterlagen geprüft und unter der Federführung der Direktion des Innern beim Kantonsgericht und Obergericht des Kantons Zug, bei der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), bei der kantonalen Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie beim Kantonalen Sozialamt ein Mitberichtsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Mitberichtsverfahrens sind in die vorliegende Vernehmlassung eingeflossen.

Der Kanton Zug unterstützt die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und beurteilt diese positiv. Hinsichtlich Art. 24a (Meldepflicht der Einrichtungen) des Vorentwurfs zum Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 (SR 831.42) stellen wir folgenden

Antrag:

Artikel 24a (Meldepflicht der Einrichtungen) Vorentwurf Freizügigkeitsgesetz sei auf seine Praktikabilität sowie Kostenfolgen für die Vorsorgeeinrichtungen hin zu überprüfen.


Begründung siehe Download.

 

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