Totalrevision der Stauanlagenverordnung (StAV)
Sehr geehrter Herr Oswald
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 7. März 2012 hat das Bundesamt für Energie uns Gelegenheit geboten, zur Totalrevision der Stauanlagenverordnung (StAV) angehört zu werden. Danach soll die staatliche Aufsicht offenbar ausschliesslich das Ziel verfolgen, ein plötzliches und unkontrolliertes Austreten von gestautem Wasser zu verhindern. Dem gegenüber tragen die Betreibenden der Stauanlagen für den Bau und Betrieb ihrer Anlagen die Verantwortung. Sie haben beim Bau und Betrieb ihrer Anlagen alle Sicherheits- und Kontrollmassnahmen zu treffen.
Gerne lassen wir Ihnen innert Frist hiermit unsere Vernehmlassung zukommen.
Details siehe Download.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Antwort an den Bund | Dokument |