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Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 10. Juli 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Sicherheitsdirektion, des Amts für öffentlichen Verkehr, des Amts für Wirtschaft und Arbeit, der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und der Zentralstelle Wirtschaftliche Landesversorgung.

Wir unterstützen die Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen und stellen ergänzend folgende Anträge:

Antrag 1:

Art. 3 Abs. 1 Bst. a sei folgendermassen zu ergänzen: «Diese Verordnung gilt für Unternehmen mit: a. einer Personenbeförderungskonzession nach Artikel 6 PBG oder einer kantonalen Bewilligung nach Artikel 7 PBG;».

Antrag 2:

In Art. 4 sei die Formulierung anzupassen, damit bei übergeordneten Ereignissen weitere zuständige Krisenorganisationen ermächtigt werden können, um vorrangige Transporte anordnen zu können.

Begründungen siehe Download.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 29.10.2018

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