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Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes

Antwort an den Bund, Online bis 10. April 2010

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dem bei uns am 18. Dezember 2009 eingetroffenen Schreiben haben Sie den Regierungsrat des Kantons Zug zur Vernehmlassung in oben genannter Angelegenheit eingeladen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme, welche wie gerne wahrnehmen.

Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der vorliegenden Bürgerrechtsrevision. Es ist sinnvoll, die Anforderungen an das Einbürgerungsverfahren den revidierten ausländerrechtlichen Bestimmungen anzupassen und gesamtschweizerisch in gewissen Bereichen eine Harmonisierung anzustreben.

In der Beilage finden Sie den von uns beantworteten Fragenkatalog, welcher Bestandteil unserer Stellungnahme ist.

 

Fragenkatalog siehe Download.

 

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Beilage: Fragenkatalog Dokument

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