Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) hat Ihnen mit Schreiben vom 25. September 2008 mitgeteilt, dass die Kantone den Entwurf für ein Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ablehnen, das auch für die Beschaffungen der Kantone und Gemeinden gilt. Der Kanton Zug schliesst sich der Stellungnahme der BPUK an und lehnt den vorgeschlagenen Entwurf für ein Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ebenfalls ab.
Der Kanton Zug unterstützt die Bestrebungen der BPUK für eine weitere Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungsrechts auf Stufe der Kantone. Mit dem Vorschlag des Bundes, der eine teilweise Harmonisierung des Beschaffungsrechts auf Stufe Bund vorsieht, können wir uns nicht einverstanden erklären, weil damit das Ziel einer Harmonisierung des Beschaffungsrechtes nicht erreicht wird und die Kantone auf diesem Gebiet auch in Zukunft Zusatzregelungen erlassen müssten. Die Situation für die Anbietenden in Submissionsverfahren und für die Vergabebehörden würde damit nicht einfacher, sondern im Gegenteil viel komplizierter, weil sie sich im Nebeneinander der Submissionsvorschriften von Bund und Kanton zurechtfinden müssten. Das wäre eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand, wo das Beschaffungsrecht unter den Kantonen mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und den empfohlenen Ausführungsvorschriften (Vergaberichtlinien) schon weitgehend harmonisiert ist.
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Vernehmlassungsantwort an den Bund | Dokument |