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Totalrevision des Filmgesetzes; Neu: Gesetz über den Jugendschutz betreffend Filme und audiovisuelle Trägermedien (FATG)

6. Januar 2014

Das Mindestalter für Kinobesuche soll schweizweit vereinheitlicht und der Jugendschutz soll neu auch auf Videos und Computerspiele ausgedehnt werden. Mit dem revidierten Gesetz können diese beiden breit abgestützten Anliegen erfüllt werden. Das bisherige Gesetz wird zudem einschneidend gekürzt. In Zukunft soll ein interkantonales Fachgremium das Schutzalter festlegen.

Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, die Totalrevision des Filmgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 6. Januar 2014 Stellung zu nehmen.

Kontakt:

Sicherheitsdirektion
Albert Rüetschi
Aabachstrasse 1
6300 Zug

Tel.: 041 728 50 20

E-Mail: info.sds@zg.ch

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