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Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz)

18. Februar 2015

Der Kernauftrag der Gebäudeversicherung Zug (GVZG) ist das Versichern von Feuer- und Elementarschäden. Zugleich nimmt sie die kantonalen Aufgaben in den Bereichen Brandschutz und Feuerwehr wahr. Aufgrund des Strukturwandels und der Bautätigkeit im Kanton Zug haben sich die Risiken und damit die Anforderungen an die GVZG verändert.

Die Aufträge der GVZG werden im revidierten Gesetz über die Gebäudeversicherung präzisiert und zeitgemäss abgebildet. Der Entwurf sieht eine organisatorische Neustrukturierung der GVZG vor, was eine Totalrevision des Gesetzes nötig macht. Ein fachlich versierter Verwaltungsrat soll in erster Linie für die strategische Ausrichtung der Gebäudeversicherung zuständig sein. Der Regierungsrat soll künftig vor allem aufsichtsrechtliche Aufgaben wahrnehmen. Mit der Geschäftsleitung zur Führung der operativen Angelegenheiten und einer Revisionsstelle sollte die GVZG die Anforderungen an eine moderne und professionelle Geschäftsführung erfüllen. Das Monopol und die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt der GVZG haben sich bewährt; diese werden beibehalten. Im Versicherungsbereich sind punktuelle, aber wichtige Anpassungen vorgesehen.

Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, das Gebäudeversicherungsgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 18. Februar 2015 Stellung zu nehmen.

 

Kontakt:

Sicherheitsdirektion
Elisabeth Heer Dietrich
Aabachstrasse 1, 6300 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sd@zg.ch

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