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Überarbeitete Ordnungsbussenverordnung

Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 18. April 2018 haben Sie die Kantone eingeladen, sich erneut zur überarbeiteten Ordnungsbussenverordnung und zu deren geplanten Inkraftsetzung per 1. Januar 2020 vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat das Geschäft an die Sicherheitsdirektion zur direkten Erledigung überwiesen.

Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass wir mit dem überarbeiteten Entwurf der Ordnungsbussenverordnung und den Bussenlisten grundsätzlich einverstanden sind. Ebenfalls sind wir damit einverstanden, dass die neue Ordnungsbussenverordnung per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wird. In einigen Punkten stellen wir indes abweichende Anträge zu den Tatbeständen gemäss Bussenliste 2 der Ordnungsbussenverordnung.

Anträge und Begründung siehe Download.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 12.06.2018

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