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Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 haben Sie die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung bis 29. Januar 2016 eingeladen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir gerne wie folgt Stellung:

Der Kanton Zug begrüsst das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt und unterstützt die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Wie bereits in der Vernehmlassungseinladung festgehalten wurde, genügt das Bundesrecht den Anforderungen der Konvention insgesamt und wir beschränken unsere Stellungnahme deshalb auf die beiden von den Kantonen abzuklärenden Themen Schutzunterkünfte und Telefonberatung.

Details siehe Downloads.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 28.01.2016

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