Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 17. November 2021 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme bis am 4. März 2022 eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt die Überführung und damit die Weiterführung der befristeten Börsenschutzmassnahmen aus der bisherigen Verordnung in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 21.01.2022 |