Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Verordnungen [EU] 2018/1862, [EU] 2018/1861 und [EU] 2018/1860) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands); und Änderung des BGIAA zur Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie zur Verbesserung der Statistik über Rückkehrentscheide
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 13. Februar 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 20. Mai 2019 zur:
– Übernahme und Umsetzung von drei EU-Verordnungen (Verordnungen [EU] 2018/1862 «SIS Polizei», [EU] 2018/1861 «SIS Grenze» und [EU] 2018/1860 «SIS Rückkehr») zum Schengener Informationssystem SIS II (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands); und
– Änderung des BGIAA zur Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie zur Verbesserung der Statistik über Rückkehrentscheide
vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 07.05.2019 |