Übernahme von Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Umsetzung von nArt. 64a KVG)
Neue Regelung für uneinbringliche Krankenkassenprämien
Eine neue Bundesregelung erlaubt es den Krankenversicherern, uneinbringliche Krankenkassenprämien den Kantonen in Rechnung zu stellen. Im Kanton Zug ist vorgesehen, dass die Gemeinden diese Kosten übernehmen. Im Gegenzug erhalten sie die Möglichkeit, einen Leistungsaufschub zu veranlassen, wenn eine Schuldnerin oder ein Schuldner die Zusammenarbeit bei der Lösung der finanziellen Probleme verweigert. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
Gesundheitsdirektion/Direktionssekretariat
Kontakt:
Gesundheitsdirektion
Beatrice Gross, Rechtsdienst
Neugasse 2, 6300 Zug
Tel. 041 728 35 40
beatrice.gross@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Bericht und Antrag des Regierungsrates | Dokument | |
Fragebogen | Dokument | |
Gesetzesentwurf | Dokument | |
Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | Dokument | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | Dokument |