Übertretungsstrafgesetz (ÜStG)
Der Regierungsrat schickt die Vorlage zum Übertretungsstrafgesetz, das auch das kantonale Ordnungsbussenverfahren regelt, in die Vernehmlassung. Bagatellübertretungen sollen künftig im Kanton Zug in einem vereinfachten Verfahren gebüsst werden können. Auf dieser Grundlage werden Übertretungen wie etwa Wegwerfen von Kleinabfällen, Verunreinigungen oder Verrichten der Notdurft im Siedlungsbereich ausserhalb sanitärer Anlagen direkt durch die Zuger Polizei gebüsst. Es sollen aber auch andere Kontrollorgane wie Förster, Wildhüter oder Fischereiaufseher je in dem in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fachgebiet Übertretungen verfolgen können. Das Ordnungsbussenverfahren vereinfacht die Verfahrensabwicklung, verbessert die öffentliche Sicherheit und Ordnung und erzeugt gleichzeitig eine präventive Wirkung.
Sicherheitsdirektion / Direktionssekretariat
Kontakt:
Sicherheitsdirektion
Elisabeth Heer Dietrich
Postfach, 6301 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sd@zg.ch
 
Downloads
| Typ | Titel | Dokumentart | 
|---|---|---|
| Anhang aufgehobene Bestimmungen | Dokument | |
| Einladung zur externen Vernehmlassung | Dokument | |
| Entwurf Vernehmlassung Bericht und Antrag | Dokument | |
| Entwurf Vernehmlassung Bussenkatalog zum Übertretungsstrafgesetz | Dokument | |
| Entwurf Vernehmlassung Übertretungsstrafgesetz | Dokument | |
| Liste der Vernehmlassungsadressaten | Dokument |