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Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns mit Schreiben vom 1. März 2013 eingeladen, zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) bis spätestens am 15. Juni 2013 Stellung zu nehmen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Zum Gesetzesentwurf stellen wir in Anlehnung an die Positionen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) folgende

Anträge:

1. Die vorgeschlagenen Änderungen des DBG, des StHG und des IRSG seien aus der vorliegenden GAFI-Vorlage herauszunehmen und gemeinsam mit den ebenfalls bald vorliegenden Vorschlägen zur allgemeinen Revision des Steuerstrafrechts zu diskutieren. Im Rahmen dieser Vorlage seien dann auch die Empfehlungen der GAFI betreffend Vortat zur Geldwäscherei umzusetzen.

2. Es sei eine Wesentlichkeitsgrenze für die Meldepflicht von Inhaberaktien einzuführen.

3. Auf den Einbezug inländischer politisch exponierten Personen (PEP) sei zu verzichten.

Begründung siehe Download.

 

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