Vernehmlassung zum Bericht des Ausschusses vom 11. August 2008: Analyse und Per-spektiven der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz - Stellungnahme des Kantons Zug
Vernehmlassung zum Bericht des Ausschusses vom 11. August 2008: Analyse und Perspektiven der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz - Stellungnahme des Kantons Zug
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne kommen wir Ihrer Einladung vom 28. August 2008 zur Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses wie folgt nach:
1. Grundsätzliche Bemerkungen
Die Vorschläge beinhalten eine sanfte Weiterentwicklung bisheriger Strukturen oder eher eine Fortschreibung von Bestehendem. Die Strukturen haben sich in den vergangenen fünf Jahren durchaus bewährt. Die Zunahme der Zusammenarbeitsfelder entwickelt sich nur noch langsam.
Allerdings stellen wir fest, dass sich das Umfeld der ZRK zur Zeit grundlegend verändert. Der Kanton Zürich hat mit der Umsetzung des Modellvorhabens Metropolitankonferenz (vgl. Seite 21 des Berichts) ein interkantonales Zusammenarbeitsgefäss zu entwickeln begonnen, welches mittelfristig erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit in der Zentralschweiz haben dürfte, zumal davon auszugehen ist, dass drei Kantone der ZRK (Luzern, Zug, Schwyz) Mitglied der Metropolitankonferenz Zürich und damit mit ziemlicher Sicherheit der entsprechenden Regierungskonferenz, die zugleich Kantonskammer der Metropolitankonferenz sein wird, beitreten werden. Vor einer weiteren Verdichtung der Zentralschweizerischen Zusammenarbeit ist unseres Erachtens vorerst einmal abzuwarten, welchen Stellenwert und Einfluss die zur Zeit noch nicht definierten Schlüsselprojekte des Metropolitanraums Zürich auf die Zentralschweiz haben werden. Je nach Ausgestaltung der Projekte dürfte ihr Einfluss von spürbar bis grundlegend werden.
Es wäre jedoch falsch, von einem "Auslaufmodell ZRK" zu sprechen. Bisherige Zusammenarbeitsfelder haben sich in grossen Zügen bewährt, sind weiterzuentwickeln und zu optimieren. Wir zweifeln aber am politischen Willen für weitere Zusammenarbeitsfelder. Dies zeigt sich insbesondere am langwierigen Meinungsbildungsprozess in Feldern, die eigentlich für die Zusammenarbeit geeignet wären, wie beispielsweise das Projekt XXI. Erschwerend fällt der zum Teil spürbare Führungsanspruch des Kantons Luzern ins Gewicht, der mit Tendenzen zum Hinterfragen bewährter Zusammenarbeitsfelder (z.B. Motion über den Austritt aus dem FHZ-Konkordat vom 5. Dezember 2006) kontrastiert. Die zentrifugalen Kräfte der einzelnen Kantone mit dem Willen, bi- oder multilateral mit Kantonen ausserhalb der ZRK zusammenzuarbeiten, nehmen zu. In diesem Kontext ist der wenig erkennbare Wille zu einer intensiveren Zusammenarbeit im vorliegenden Bericht verständlich.
2. Stellungnahme zu den einzelnen Vorschlägen des Ausschusses
Ziff. 2.1.1.: Systematische, pragmatische Zusammenarbeit in variabler Geometrie
Wir stimmen diesen Grundsätzen zu, die etwas vom Besten, das die ZRK entwickelt hat, sind.
Ziff. 2.1.2.: Stimmengewichtung
Wir gehen davon aus, dass grundsätzlich pro Kanton eine Stimme zugestanden wird.
Ziff. 2.1.3.: Standortfrage
Unseres Erachtens sind die Ausführungen des Ausschusses mit folgender Ergänzung zu versehen: "… Die Vor- und Nachteile für alle ZRK-Kantone aufgrund der Zusammenarbeit sind in etwa auszugleichen….". Wichtig für uns ist, dass für zentrale Einrichtungen nicht automatisch Luzern als Standort gegeben ist, sondern die Standortfrage (jeweils mit entsprechender Standortabgeltung) für jedes Geschäft separat diskutiert und entschieden werden kann.
Ziff. 2.2.: Plenarversammlung
Wir unterstützen die Anträge des Ausschusses, insbesondere Ziff. 3. Unseres Erachtens geht wertvolle Zeit durch eine Berichterstattung verloren, die teils nicht von allgemeinem Interesse ist und die teils nicht der politischen Bedeutung des Geschäftes entspricht. Die Berichterstattung hat ausschliesslich in schriftlicher Form zu erfolgen, sofern sie weniger wichtig ist. Nur wichtige Themen sind mündlich zu erläutern und anschliessend zu diskutieren. Die Traktandenliste ist zu lang und es fehlt eine Schwerpunktbildung. Die Unterlagen sind früher den einzelnen Kantonen für eine seriöse politische Vorbereitung zuzustellen.
Ziff. 2.3.: Ausschuss
Es ist unseres Erachtens nicht einzusehen, warum die Mitglieder des Ausschusses grundsätzlich ohne Instruktion der Regierung handeln können sollen. Es kann bei wichtigen Geschäften durchaus Sinn machen, dass das Ausschussmitglied seine Regierung rechtzeitig in den Meinungsbildungsprozess einbindet und diese Meinung in den Ausschuss einbringt. Dadurch können politische Fehlentwicklungen mit sinnlosem Aufwand vermieden werden. Wir sind deshalb der Auffassung, dass im Grundsatz postuliert werden soll, dass eine Instruktion des Ausschussmitglieds erfolgt und nur in Ausnahmefällen davon abgewichen wird.
Ziff. 2.4: Direktorenkonferenzen
Wir erachten acht ständige Direktorinnen- und Direktorenkonferenzen als das äusserste Maximum dessen, was ein kleiner Kanton ressourcenmässig verkraften kann.
Ziff. 2.5.: Staatsschreiber Konferenz
Es ist bedauerlich, dass ausser den ZRK- und ZSK-Tagungen zwischen den Staatsschreibern nicht ein deutlich höherer Erfahrungs- und Informationsaustausch stattfindet. Das Gleiche gilt für die Stufe der Direktions- bzw. Departements-Generalsekretärinnen/-sekretäre, die zumeist überhaupt über keine Zusammenarbeitsplattform verfügen. Auf Stufe Staatsschreiber betrifft dies insbesondere den Know-How-Transfer in Geschäften von allgemeinem Interesse (z.B. wichtige staatsrechtliche Urteile, Vernehmlassungsentwürfe, Gutachtenaustausch). Die ZSK mit ihren umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen sollte verstärkt neben dem Ausschuss als Motor und Ideenbringende fungieren, wie dies Art. 2 Bst. b des ZSK-Statuts vorsieht.
Ziff. 2.6.: Konferenzsekretariat
An sich ist die Entlastung des heutigen ZRK-Sekretärs überfällig. Wir verweisen aber trotzdem darauf, dass der Einfluss des Sekretariats der Metropolitankonferenz Zürich bzw. des Sekretariats der geplanten Regierungskonferenz Zürich und Nachbarkantone abgewartet werden sollte, bevor Anpassungen beim ZRK-Sekretariat vorgenommen werden. Allenfalls sind Synergien denkbar.
Ziff. 2.7.: Zusammenarbeitsverfahren
Die Reduktion von vier auf drei Kantone für einen Anstoss begrüssen wir ausdrücklich. Ein Quorum von vier Kantonen ist eine zu hohe Hemmschwelle für neue Zusammenarbeitsfelder und schafft keine Anreize für einen frischeren Geist in der ZRK.
Ziff. 3.: Stärkung der Zentralschweiz (Innenorientierung)
Da die Rückmeldung der Direktorenkonferenzen noch nicht vorliegen, nehmen wir zu diesem Punkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht Stellung.
Ziff. 4.1.: Interessenvertretung in der Bundespolitik
Mit der vorgesehenen Metropolitankonferenz Zürich und insbesondere mit der zeitgleich zu schaffenden Regierungskonferenz Zürich und Nachbarkantone dürfte das Lobbying des Metropolitanraums Zürich, dem drei Zentralschweizer Kantone angehören, massgeblich verbessert werden. Ob zusätzlich ein Lobbying für die Zentralschweiz als solche nötig ist, wird sich erst in den nächsten Monaten und Jahren weisen. Wenn dem so wäre, muss das Lobbying für die Zentralschweiz in Bern deutlich verbessert werden. Dies ist die grosse Schwäche der fast ausschliesslich gegen innen gerichteten Tätigkeit der ZRK. Insbesondere grosse Bergkantone oder die Ostschweiz verstehen ein koordiniertes und permanentes Lobbieren deutlich besser. Ein jährliches Treffen mit den Ständeräten bringt deutlich zu wenig. Es müssen regelmässigere bzw. kontinuierlichere Kontakte mit den National- und Ständeräten erfolgen. Besonders wertvoll wäre ein Jahresbrief an die eidgenössischen Parlamentarier mit gemeinsamen Interessen der ZRK Kantone. Dessen Redaktion bedingt jedoch eine deutliche Verstärkung des ZRK-Sekretariats und einen vermehrten Einbezug der kantonalen Verwaltungen.
Ziff. 4.2.: Informationsaustausch mit der Metropolitankonferenz Zürich
Wie erwähnt, wird die Metropolitankonferenz Zürich auch für die Zentralschweiz markante Akzente setzen, wenn die Zentralschweiz ihre Anliegen in der Konferenz richtig einbringt. Ein regelmässiger Informationsaustausch der ZRK mit der Metropolitankonferenz Zürich ist deshalb zwingend. Der Kanton Zug bietet in diesem Zusammenhang weiterhin seine Tätigkeit als Informationsbindeglied zwischen der ZRK und der Metropolitankonferenz Zürich an, nachdem er heute sowohl im politischen Lenkungsgremium als auch in der operativen Projektleitung vertreten ist. Zentral ist, dass die ZRK-Kantone alle Optionen und Freiheiten gegen Norden behalten können.
Ziff. 5.1 und 5.2: Monitoring und Zufriedenheitsbarometer
Monitoring und Zufriedenheitsbarometer bringen in der Tat wenig und können einen starken politischen Willen zur Zusammenarbeit nicht ersetzen. Zudem prüft die Metropolitankonferenz Zürich solche Instrumente für einen deutlich grösseren Raum und die Zentralschweiz könnte sich an solchen Aktivitäten beteiligen.
Für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns. Wir bitten Sie zudem, die Zuständigkeitsbereiche der ständigen Direktionskonferenzen (Anhang 1) zu überarbeiten. Sie sind nicht mehr aktuell.
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Zusammenarbeit in der Zentralschweiz | Merkblatt |