Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 30. August 2012 und äussern uns dazu wie folgt:
Anträge:
Wir beantragen, die Vorlage nicht weiter zu verfolgen und stattdessen zur Beseitigung der so genannten Heiratsstrafe eine neue Vorlage auszuarbeiten, die auf folgenden Eckpfeilern aufbaut:
1. Für die direkte Bundessteuer sei ein neuer Einkommenssteuertarif zu entwickeln, der in einem Voll- oder Teilsplittingverfahren mit einem hohen Faktor (d.h. Faktor 1.9, allenfalls 1.8 oder 1.7) zur Anwendung gebracht wird und der auf tarifarische Abzüge von der Steuerrechnung wie z.B. den Kinderabzug von Fr. 250.– verzichtet.
2. Die per 1. Januar 2008 eingeführten Sofortmassnahmen seien aufzuheben (dies schafft gesetzgeberischen und vor allem auch finanzpolitischen Spielraum).
3. Die per 1. Januar 2011 eingeführten Massnahmen im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung seien aufzuheben (auch dies schafft gesetzgeberischen und finanzpolitischen Spielraum).
4. Alternativ zu erstens (1.) sei für die direkte Bundessteuer ein neuer Doppeltarif (Alleinstehend/Verheiratet) zu entwickeln, der auf tarifarische Abzüge von der Steuerrechnung wie z.B. den Kinderabzug von Fr. 250.– verzichtet.
5. Die Reform sei einnahmenneutral durchzuführen.
Begründung siehe Downolad.
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