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Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin"

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. April 2011 laden Sie uns zur Vernehmlassung zur eingangs bezeichneten Vorlage ein. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Regierungsrat des Kantons Zug sieht wie der Bundesrat die Notwendigkeit, die Hausarztmedizin zu stärken. Einerseits leistet diese einen wesentlichen Beitrag in der ambulanten Grundversorgung der Bevölkerung und andererseits zeichnet sich ein Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten ab. Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt deshalb eine qualitativ hochstehende Hausarztmedizin, die von fachlich gut ausgebildeten Hausärztinnen und Hausärzten betrieben wird.

Der Regierungsrat stellt allerdings fest, dass weitgehende Uneinigkeit darüber herrscht, wie diese Unterstützung erfolgen soll. Der Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" trägt diesbezüglich wenig zur Klärung bei, im Gegenteil: Er wirft verschiedene Fragen auf. Obwohl die Grundversorgung umfassend geregelt werden soll, bleibt unklar, was genau darunter zu verstehen ist. Ebenso bleibt ungeklärt, welche Rolle den Hausärztinnen und Hausärzten dabei zukommt.

Der Gegenentwurf des Bundesrates verteilt ausserdem die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen betreffend ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung neu. Hier geht er unseres Erachtens einen falschen Weg. Er führt zu einer unverhältnismässigen Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund und eröffnet die Möglichkeit zu planwirtschaftlichen Eingriffen im Bereich der Versorgung sowie der Aus- und Weiterbildung.

Aus diesen Gründen lehnen wir den Gegenentwurf ab.

Details siehe Download.

 

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