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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht)

Bundesamt für Justiz

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. Februar 2018 haben Sie die Kantonsregierung des Kantons Zug im Auftrag des Bundesrates eingeladen, zum Vorentwurf betreffend die Revision der Gesetzesbestimmungen über das internationale Erbrecht (6. Kapitel IPRG) bis zum 31. Mai 2018 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung und äussern uns fristgemäss wie folgt:

I.        Antrag

Die Vorlage betreffend die Revision der Gesetzesbestimmungen über das internationale Erbrecht (6. Kapitel IPRG) sei unverändert zu verabschieden.

II.       Begründung

Der Kanton Zug ist ein internationaler Kanton, in welchem viele Personen mit einem Auslandbezug wohnhaft sind. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst es daher, dass der Bund das schweizerische internationale Erbrecht mit der europäischen Erbrechtsverordnung teilweise harmonisiert, um sich widersprechende Entscheidungen zu verhindern. Sich widersprechende Entscheide sollen primär über eine bessere Koordination bei den beidseitigen Entscheidkompetenzen durch Anpassung der Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln verhindert werden, was zu befürworten ist.

Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Vorentwurf zur Revision des internationalen Erbrechts (6. Kapitel IPRG).

Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

Manuela Weichelt-Picard

Frau Landammann

Tobias Moser

Landschreiber

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 18.05.2018

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