Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Der Kanton Zug begrüsst die Gesetzesrevision grundsätzlich. Wir erlauben uns dennoch, folgende Anträge zu stellen:
Antrag 1
Die Führungskompetenz zur Bewältigung von Ereignissen sei den Kantonen zu belassen.
Antrag 2
Es sei vor dem Entscheid über den Abbau von Schutzanlagen eine Bedarfsevaluation durchzuführen und eine umfassende Nutzungsstrategie zu erarbeiten.
Antrag 3
Die Kosten für die Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme seien klar auszuweisen und es sei die Mitsprache der Kantone sicherzustellen.
Antrag 4
Das Dienstpflichtsystem des Zivilschutzes sei an dasjenige der Armee anzugleichen, wobei die Bestände langfristig genauer zu bestimmen seien.
Antrag 5
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sei im Bereich des ABC-Schutzes zu bereinigen.
Antrag 6
Die Ermässigung der Wehrpflichtersatzabgabe pro Schutzdiensttag sei von 4 auf 5 Prozent zu erhöhen.
Begründungen siehe Download.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Antwort an den Bund | 22.03.2018 |