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Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Steuern im Strassenverkehr vom 30. Oktober 1986 (Strassenverkehrssteuergesetz [SVStG]; BGS 751.22)

4. Juli 2022

Ziel der Revision ist die langfristige Sicherstellung der Spezialfinanzierung Strassenbau. Dazu soll die heutige Besteuerung nach dem Hubraum ersetzt werden. Der Hubraum wird immer kleiner und die Motoren werden immer stärker. Dadurch sinken die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro Fahrzeug. Als neue Steuerparameter werden das Gesamtgewicht und die Leistung vorgesehen. Anhand eines zeitlich begrenzten Bonus sollen überdies besonders energieeffiziente Fahrzeuge gefördert werden. Daneben sind punktuell einzelne kleinere Anpassungen vorgesehen.

Der Regierungsrat lädt die im Kantonsrat vertretenen Parteien, Verkehrsverbände und weitere interessierte Kreise ein, sich zum Revisionsentwurf zu äussern. Die Vernehmlassung dauert bis Montag, 4. Juli 2022.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen

Kontakte

Juristische Anliegen:
Sicherheitsdirektion
Karin Bruderer Lötscher
Bahnhofstrasse 12
6300 Zug
T direkt: +41 41 728 50 41 (MO, DI Vormittag und FR)
E-Mail: info.sd@zg.ch
Fachtechnische Anliegen:
Strassenverkehrsamt Kanton Zug
Markus Feer
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
T direkt: +41 41 728 47 30
E-Mail: info.stva@zg.ch

Weitere Informationen

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