Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Steuern im Strassenverkehr vom 30. Oktober 1986 (Strassenverkehrssteuergesetz [SVStG]; BGS 751.22)
Ziel der Revision ist die langfristige Sicherstellung der Spezialfinanzierung Strassenbau. Dazu soll die heutige Besteuerung nach dem Hubraum ersetzt werden. Der Hubraum wird immer kleiner und die Motoren werden immer stärker. Dadurch sinken die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro Fahrzeug. Als neue Steuerparameter werden das Gesamtgewicht und die Leistung vorgesehen. Anhand eines zeitlich begrenzten Bonus sollen überdies besonders energieeffiziente Fahrzeuge gefördert werden. Daneben sind punktuell einzelne kleinere Anpassungen vorgesehen.
Der Regierungsrat lädt die im Kantonsrat vertretenen Parteien, Verkehrsverbände und weitere interessierte Kreise ein, sich zum Revisionsentwurf zu äussern. Die Vernehmlassung dauert bis Montag, 4. Juli 2022.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen
Kontakte
Juristische Anliegen: Sicherheitsdirektion Karin Bruderer Lötscher Bahnhofstrasse 12 6300 Zug T direkt: +41 41 728 50 41 (MO, DI Vormittag und FR) E-Mail: info.sd@zg.ch |
Fachtechnische Anliegen: Strassenverkehrsamt Kanton Zug Markus Feer Hinterbergstrasse 41 6312 Steinhausen T direkt: +41 41 728 47 30 E-Mail: info.stva@zg.ch |