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Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands.

Der Kanton Zug ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen des Evaluierungsmechanismus einverstanden. Eine regelmässige und effiziente Überprüfung der Umsetzung und Anwendung der Schengener Vorgaben bildet die Voraussetzung für eine gut funktionierende Kooperation zwischen den Schengen-Staaten. In diesem Kontext erachtet es der Kanton Zug als zentral, dass die Hauptverantwortung für die Evaluierung weiterhin bei den Schengen-Staaten selbst verbleibt und der Europäischen Kommission Koordinationsaufgaben übertragen wurden.

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