Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung)
Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, das Ergebnis der ersten Lesung des Entwurfs der Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung) bei den Zuger Einwohnergemeinden, bei den Zuger Bürgergemeinden, bei den Zuger Korporationsgemeinden, bei der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden (VKKZ), bei der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug sowie beim Advokatenverein des Kantons Zug in die Vernehmlassung zu geben.
Staatskanzlei
Link zur Vorlage: https://www.zg.ch/vernehmlassungen
Kontakt:
Staatskanzlei des Kantons Zug
lic. iur. Peter Giss, Rechtsdienst
Regierungsgebäude
Seestrasse 2
Postfach
CH-6301 Zug
T + 41 41 728 31 41
mailto:peter.giss@zg.ch/ www.zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bericht und Antrag des Regierungsrats | 12.07.2018 | |
Einladungsschreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | 12.07.2018 | |
Verordnungsentwurf | 12.07.2018 |