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Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung)

8. Oktober 2018

Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, das Ergebnis der ersten Lesung des Entwurfs der Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung) bei den Zuger Einwohnergemeinden, bei den Zuger Bürgergemeinden, bei den Zuger Korporationsgemeinden, bei der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden (VKKZ), bei der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug sowie beim Advokatenverein des Kantons Zug in die Vernehmlassung zu geben.

Staatskanzlei

Link zur Vorlage: https://www.zg.ch/vernehmlassungen

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Zug
lic. iur. Peter Giss, Rechtsdienst
Regierungsgebäude
Seestrasse 2
Postfach
CH-6301 Zug

T + 41 41 728 31 41

/ www.zg.ch

 

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