Verordnung des BAZG über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bankedelmetallhandel (Geldwäschereiverordnung-BAZG, GwV-BAZG)
Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Sehr geehrter Herr Bock
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2021 hat uns die Eidgenössische Zollverwaltung in titelvermerkter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat der Finanzdirektion das Geschäft zur direkten Erledigung überwiesen.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 13.01.2022 |