Verordnung über den Einsatz von Reservekraftwerken für den Winter 2022/2023
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 haben Sie die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung zur oben erwähnten Vorlage eingeladen. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV; SR 734.722; in Kraft seit 1. Oktober 2022) wird totalrevidiert und erhält neu den Titel «Verordnung über eine Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV)». Neben Speicherkraftwerken sollen neu auch Reservekraftwerke und Notstromaggregate in die Winterstromreserve integriert werden. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über das Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz und geht zulasten der Stromverbrauchenden. Für den Betrieb der Anlagen sind temporäre Lockerungen bestehender Umweltvorschriften nötig, die jedoch in parallelen Prozessen laufen.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 17.11.2022 |