Verordnung über die Anpassung verschiedener Verordnungen aufgrund von Neuerungen bezüglich dem Dublin/Eurodac-Acquis
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Auftrag des Bundesrates haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur oben erwähnten Verordnung Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne innert Frist wahr.
Aufgrund der Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin ist die Schweiz verpflichtet, die neuen Verordnungen Dublin III und Eurodac zu übernehmen und ihr innerstaatliches Recht entsprechend anzupassen. Wir sind mit diesen Änderungen grundsätzlich einverstanden, auch wenn diese die Tätigkeit der kantonalen Migrationsämter namentlich beim Wegweisungsvollzug teilweise erschweren werden. Im Zusammenhang mit der Stärkung der Rechte von Minderjährigen sind jedoch Verordnungsanpassungen in die Vorlage eingeflossen, die nach den Vorgaben der Verordnungen Dublin III und Eurodac nicht zwingend notwendig sind und nach unserer Einschätzung kaum durchführbar sein werden. In diesen Punkten stellen wir die nachfolgend genannten Änderungsanträge. Weitere Änderungen sind sodann unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten erforderlich.
Details siehe Downloads.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 13.03.2015 |