Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 20. September 2010 hat das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht eingeladen, zum Entwurf der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (VeöB) Stellung zu nehmen (Anhörung). Die Direktion des Innern des Kantons Zug hat in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Beurkundungs- und Grundbuchbereich ein breites Mitberichtsverfahren durchgeführt und ist damit in der Lage, dem Bund eine konsolidierte Stellungnahme zuzustellen. Gleichzeitig verweisen wir auch noch auf die Stellungnahme des Handelsregisteramtes des Kantons Zug, die Ihnen separat eingereicht wurde.
Der Regierungsrat des Kantons Zug befürwortet grundsätzlich die Möglichkeit, in Zukunft elektronische Ausfertigungen öffentlicher Urkunden erstellen und elektronische Beglaubigungen vornehmen auch elektronische Urkunden und Beglaubigungen ausfertigen zu können.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |