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Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken (CO2-Kompensationsverordnung)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Junker
Sehr geehrte Damen und Herren

Bezug nehmend auf das Schreiben von Generalsekretär Dr. Hans Werder, bei uns eingegangen am 3. August 2010, unterbreiten wir Ihnen unsere Stellungnahme mit den

Anträgen:

1. Der geforderte Gesamtwirkungsgrad nach Art. 2 sei ausnahmsweise, insbesondere aber zum Ausgleich von Lücken bei der Stromversorgung wegen stochastisch anfallender erneuerbarer Energie herabzusetzen.

2. Nach Art. 3 Abs. 1 seien Investitionen in Anlagen, die mittels erneuerbarer Energien Strom oder Wärme im Inland produzieren, auch dann als Massnahmen zur Kompensation der CO2-Emissionen anzurechnen, wenn sie im Auftrag des vertraglich Verpflichteten durch Dritte ausgeführt werden.

3. Artikel 3 Abs. 3 sei zu streichen.

Begründung siehe Download.

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