Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Mit Schreiben vom 2. Juli 2019 haben Sie die Kantonsregierungen in der obgenannten Angelegenheit zur Vernehmlassung eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Baudirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.
Allgemeine Bemerkung
Allgemein gibt es zu bemerken, dass im öffentlichen Verkehr eine enorm hohe Regelungsdichte besteht, welche seit Jahren mit jedem Reformschritt zunimmt. Der vorliegende Reformschritt ist exemplarisch für diese Entwicklung. Der Netzzugang wird detaillierter festgelegt, neue Aufsichtsorgane werden eingeführt sowie die Pflichten und Rechte von Transportunternehmen und Passagieren werden umfassender geregelt. Das Bahnnetz wird deswegen weder leistungsfähiger noch höher ausgelastet. Auch mit den neuen Passagierrechten wird vor allem EU-Recht nachvollzogen. Ob mit solchen Regulierungen das öV-System für Kundinnen und Kunden attraktiver wird und ob damit der Modalsplit verbessert werden kann, ist fraglich. Der öffentliche Verkehr wird schwerfälliger und bürokratischer. Es ist zu hoffen, dass die nächste Reform die Gesetze und Verordnungen im öffentlichen Verkehr entschlackt.
Die zur Vernehmlassung vorliegende Verordnung kann an der bisherigen Regelungsdichte nichts mehr ändern. Die neuen Regelungen sind auf das zwingend Nötigste zu reduzieren. Dieser Gedanke prägt unsere Antworten auf Ihre Fragen in der Beilage.
Ausgefüllter Fragebogen siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 19.09.2019 | |
Ausgefüllter Fragebogen | 19.09.2019 |