Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), Entwurf vom 11. Mai 2012
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit E-Mail vom 11. Mai 2012 haben Sie uns den eingangs genannten Verordnungsentwurf zur Stellungnahme unterbreitet, die Sie bis zum 3. August 2012 erwarten. Mit Ausnahmen unterstützt der Regierungsrat des Kantons Zug den Verordnungsentwurf über die Reduktion der CO2-Emmissionen. Wir äussern uns gerne wie folgt und stellen die
Anträge,
1. der Verordnungsentwurf ist zu überarbeiten, um
a) den administrativen Aufwand einzuschränken und die finanziellen Auswirkungen des Vollzugs des CO2-Gesetzes für die Kantone darstellen zu können, und
b) dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung zu tragen;
2. a) der Absenkpfad für den Gebäudesektor bis 2020 ist auf ein erreichbares Reduktionsziel auszurichten;
b) den verkehrsbedingten Emissionen ist vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken;
c) eine Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe nach Art. 29 Abs. 2 CO2-Gesetz ist um das Ausmass der einbehaltenen Abgabe mit Erleichterungen bei vom Bund erhobenen Steuern und Abgaben zu kompensieren und
d) auf den Einbezug von Abfallverbrennungsanlagen ins Schweizerische Emissionshandelssystem ist zu verzichten.
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |