Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST)
Sehr geehrter Herr Direktor
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 21. September 2010 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 20. November 2010 zum Entwurf der neuen Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr. Wir heissen den Verordnungsentwurf grundsätzlich gut und stellen nachstehende Anträge:
Zu Art. 4
Die Transportpolizei wird dieselbe Ausbildung wie die übrigen Polizeikorps durchlaufen und wird in ihrem Zuständigkeitsbereich polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen haben. Entsprechend ist sie - entgegen dem Sicherheitsdienst - grundsätzlich auch umfassend, also inklusive Schusswaffen, auszurüsten.
Zu Art. 6
Art 6 sei wie folgt zu ergänzen:
Art 6 Abs. 3 (neu): Die Kosten werden den Kantonen jährlich zum voraus offeriert und mit diesen vereinbart.
Art. 6 Abs. 4 (neu): Die Kantone beteiligen sich an den geplanten Kosten der Transportpolizei aufgrund des Gefährdungspotentials in ihrem Kanton. Der Bundesrat regelt dazu die Details.
Zu Art. 10
Art. 10 sei wie folgt zu formulieren: "Das Transportunternehmen oder die Sicherheitsfirma hat mit den kantonalen oder kommunalen Polizeibehörden eine schriftliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit abzuschliessen. Eine Kopie …"
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |