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Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte (VSRI)

23. Dezember 2011

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt die Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte (VSRI) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien, mögliche Leistungsempfängerinnen und -empfänger und weitere Interessierte sind eingeladen, bis Freitag, 23. Dezember 2011, dazu Stellung zu nehmen.

Finanzdirektion/Direktionssekretariat

Kontakt:

Finanzdirektion
Clara Bossard, juristische Mitarbeiterin
Bahnhofstrasse 12, 6300 Zug
Tel.: 041 728 36 03
E-Mail: info.fd@zg.ch
 

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