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Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Anhang)

20. September 2017

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf der Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Anhang) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 20. September 2017 zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

Direktion des Innern/Direktionssekretariat

Kontakt:

Direktion des Innern
lic. iur. Manuela Leemann
Neugasse 2 / Postfach 146
6301 Zug
Tel.: 041 728 37 15
E-Mail: manuela.leemann@zg.ch

 

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