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Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz, Wahl- und Abstimmungsveordnung, WAV

10. Juni 2015

Im Nachgang zu den Erneuerungswahlen 2014 hat die Direktion des Innern eine Teilrevision der Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV; BGS 131.2) an die Hand genommen. Die Bestimmungen zu den Wahlzetteln sollen präzisiert und besser strukturiert werden. Ausserdem sollen ein Wahlzettelbogenmuster für Proporzwahlen sowie zwei Wahlzettelbogenmuster für Majorzwahlen im Anhang zur Verordnung enthalten sein.

Direktion des Innern/Direktionssekretariat

 

Kontakt

Direktion des Innern
Naemi Bucher
Neugasse 2
6300 Zug
Tel.: 041 728 39 23
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