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Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)

9. Mai 2014

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für eine Änderung der Wahl- und Abstimmungsverordnung in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 9. Mai 2014 zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.

Direktion des Innern/Direktionssekretariat

 

Kontakt:

Direktion des Innern

Naemi Bucher

Neugasse 2, 6300 Zug

Tel.: 041 728 39 23

E-Mail: naemi.bucher@zg.ch

 


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