Verordnungsanpassungen im Zusammenhang mit der Asylgesetzrevision vom 14. Dezember 2012
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Auftrag des Bundesrates haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum Entwurf der oben genannten Verordnungsanpassungen im Zusammenhang mit der Asylgesetzrevision vom 14. Dezember 2012 Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr. Sie haben für die Einreichung einer Stellungnahme Frist gesetzt bis 17. Oktober 2013.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir mit dem uns unterbreiteten Entwurf der Änderungen der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1), der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2), der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) einverstanden sind. Insbesondere begrüssen wir die Erhöhung der Pauschale gemäss Art. 15 Abs. 1 VVWA von CHF 140.-- auf CHF 200.--. In den folgenden Punkten müssen jedoch Änderungen vorgenommen werden:
Anträge:
1. Das Kriterium der Ausschliesslichkeit des Haftzwecks der zu finanzierenden Anstalt in Art. 15j lit. a VVWA ist zu streichen.
2. Art. 15k Abs. 3 VVWA ist zu streichen. Stattdessen sind die Bundesbeiträge gemäss Abs. 1 und 2 zu erhöhen. Abs. 2 ist dahingehend zu ergänzen, dass die vom Bund zu 100 % finanzierten Haftanstalten verpflichtet sind, im Rahmen von Leistungsvereinbarungen eine gewisse Anzahl von Wegweisungen direkt ab Unterkünften des Bundes zu übernehmen.
Begründung siehe Download
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |