Videoüberwachungsgesetz (VideoG)
Neues kantonales Gesetz für die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum
Die präventive Videoüberwachung im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum gilt als wirkungsvolles Mittel zum Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen. In Erfüllung einer Motion soll auf Gesetzesstufe eine für den Kanton und alle Gemeinden gleichermassen geltende Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung geschaffen werden. Der Gesetzesentwurf setzt klare Leitplanken für einen zweckmässigen und verhältnismässigen Einsatz von Videoüberwachungen.
Sicherheitsdirektion/Direktionssekretariat
Kontakt:
Sicherheitsdirektion
Marcel Tobler, Direktionssekretariat
Postfach, 6301 Zug
Tel.: 041 728 50 20
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Anhang zum Bericht des Regierungsrates | Dokument | |
Bericht und Antrag des Regierungsrates | Dokument | |
Einladung zur Vernehmlassung | Dokument | |
Gesetzesentwurf | Dokument | |
Verzeichnis der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten | Dokument |