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Änderung der Gesundheitsverordnung

20. Juli 2015

Der Regierungsrat schickt die Änderung der Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug in die Vernehmlassung. Die Tätigkeit von medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten in der Arztpraxis soll neu geregelt werden. Sofern sie entsprechend ausgebildet sind, sollen sie auf Anordnung der Ärztin oder des Arztes insbesondere Patientinnen und Patienten mit einer chronischen Erkrankung betreuen können. Dazu gehören beispielsweise Routinetests bei Personen mit Diabetes. Ziel ist, die Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung zu entlasten, damit sie sich auf komplexere medizinische Probleme konzentrieren können. Neben dieser Änderung werden Tierphysiotherapeutinnen und -therapeuten mit eidgenössischem Diplom zur selbstständigen Tätigkeit zugelassen.

Gesundheitsdirektion, Direktionssekretariat

Kontakt
Gesundheitsdirektion, Direktionssekretariat
Beatrice Gross, stv. Generalsekretärin
Neugasse 2, Postfach 455, 6301 Zug
Tel.: 041 728 35 40
E-Mail: beatrice.gross@zg.ch

 

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Typ Titel Bearbeitet
Bericht und Antrag des Regierungsrates (Beilage 1) 27.05.2015
Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten 27.05.2015
Synopse (Beilage 2) 27.05.2015

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